AGB

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Dominik Gröning
Otto-Bartning-Str. 1a
76187 Karlsruhe

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang  mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der  jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.  Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

AGB

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1.

Dominik Gröning „IT-Groening“, Otto-Bartning-Strasse 1A, 76187 Karlsruhe, erbringt seine

Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden

erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere

Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis

entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos

erbringen.

 

1.3.

IT-Groening kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte

übertragen. Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

§ 2 Leistungspflichten

 

2.1.

Die Leistungspflichten des IT-Groening ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des

jeweiligen Produkts.

 

2.2.

IT-Groening ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt

anzupassen und / oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die

Anpassung erforderlich ist, um Missbrauch zu verhindern, oder IT-Groening aufgrund

gesetzlicher Regelungen zur Anpassung der Leistung verpflichtet ist.

 

2.3.

IT-Groening leistet keine kostenlosen Supportleistungen, es sei denn diese sind vertraglich

vereinbart.

 

2.4.

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die zugewiesene IP – Adresse für die Dauer der

Vertragslaufzeit unverändert bleibt.

 

2.5

Die normale Verfügbarkeit der Angebotenen Leistung im Hosting Bereich beträgt 96% im Jahresmittel.

 

 

§ 3 Domainregistrierung, E-Mail – Dienste

 

3.1.

Lässt der Kunde über IT-Groening eine Domain registrieren, so kommt der Vertrag unmittelbar

zwischen der Vergabestelle und dem Kunden zustande. IT-Groening ist lediglich im Rahmen

eines Geschäftsbesorgungsvertrages für den Kunden tätig.

 

3.2.

IT-Groening übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains

zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer

bestand haben.

 

3.3.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung seiner Domains

sowie Änderungen von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestelle nach Kräften

mitzuwirken.

 

3.4.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt und

nicht gegen geltendes Recht verstößt.

 

3.5.

Der Kunde darf durch seine Internet – Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen

gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen, wie z.B. unbefugtes

Eindringen in fremde Rechnersysteme, Behinderung von fremden Rechnersystemen durch

Versenden oder Weiterleiten von Datenströmen oder E-Mails, Suche nach offenen Zugängen zu

Rechnersystemen, Fälschen von IP – Adressen, Mail – und Newsheadern sowie die Verbreitung

von Malware.

Der Kunde darf seine Internet – Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde

durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die

guten Sitten und / oder Rechte Dritter verstößt.

 

3.6.

IT-Groening ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus 3.4. – 3.5. seine

Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des

Kunden zu sperren. Ein Verstoß ist gegeben, wenn von Dritten glaubhaft gemacht wird, dass

Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen oder wenn IT-Groening aufgrund objektiver

Umstände von einem möglichen Rechtsverstoß überzeugt ist.

 

3.7.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit IT-Groening hat grundsätzlich keine Auswirkungen

auf das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle. Bei einer Verwaltung der Domains durch ITGroening

ist die Kündigung des Vertrages mit der Vergabestelle an IT-Groening zu richten,

welcher sie dann an die Vergabestelle weiterleitet. Soll die Kündigung des Vertragsverhältnisses

mit IT-Groening auch den Vertrag mit der Vergabestelle erfassen, so ist eine ausdrückliche

schriftliche Erklärung des Kunden erforderlich, dass die Domain mitgekündigt werden soll. Ist

der Kunde nicht Domaininhaber, so ist der Kündigung die schriftliche Einwilligung des

Domaininhabers beizufügen.

 

3.8.

Die Frist zur Erteilung von Kündigungsaufträgen der Domains an IT-Groening beträgt 6 Wochen

zum Ende der Laufzeit des Vergabevertragsverhältnisses. Verfristet eingegangene

Kündigungserklärungen werden von IT-Groening an die Vergabestelle weitregeleitet. Bei

verspäteten Kündigungserklärungen verlängert sich jedoch die Laufzeit des Vertrages mit der

Vergabestelle und die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen.

 

3.9.

Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit IT-Groening ohne ausdrückliche

Erklärung über das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle, bleibt die Vergütungspflicht für die

Domains bestehen. IT-Groening ist berechtigt, die Domains in die Verwaltung der vergabestelle

zu geben, sofern sich der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zur

weiteren Verwaltung der Domains äußert. Dies gilt auch für eine Kündigung durch IT-Groening.

 

3.10.
Sollten die Domains zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages mit IT-Groening über die

Verwaltung der Domains nicht in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt worden sein,

so ist IT-Groening berechtigt, die Domains zur Verwaltung an die Vergabestelle zu überführen.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den Auftrag zur Überführung der Domain an einen

neuen Provider gestellt hat, dieser jedoch nicht rechtzeitig umgesetzt wurde.

 

3.11.

Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail – Postfächer in regelmäßigen Abständen abzurufen. ITGroening

behält sich vor, eingegangene E-Mails zu löschen, sofern sie nicht binnen 3 Monaten

nach Eingang abgerufen worden sind. IT-Groening ist berechtigt, eingehende E-Mails an den

Absender zurückzusenden, sofern die Kapazitätsgrenzen des jeweiligen Tarifs überschritten

worden sind. IT-Groening ist berechtigt, an den Kunden adressierte E-Mails abzulehnen, wenn

aufgrund objektiver umstände die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine E-Mail schädliche

Software enthält, die Absenderdaten falsch oder verschleiert sind oder die E-Mail

unaufgeforderte oder verschleierte Werbung enthält.

 

3.12.

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers

keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt

insbesondere dann, wenn diese Emails mit gleichem Inhalt massenhaft versendet werden.

IT-Groening ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren.

 

§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

 

4.1.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens IT-Groening

oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

 

4.2.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist der

Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestvertragslaufzeit

geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit,

höchstens aber um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen bis zum Ende

der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

IT-Groening ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr erst nach einem Monat

berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt

auch, wenn sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

IT-Groening ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr berechtigt, den Vertrag

mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist

von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

 

4.3.

IT-Groening ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages

freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der

Registrierung.

 

4.4.

Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt

für IT-Groening insbesondere dann vor,

– wenn der Kunde sich mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei

monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,

– schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung

innerhalb einer angemessenen Frist nicht Abhilfe schafft,

– schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus 3.3 verstößt.

 

4.5.

Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

4.6.

Datengeheimnis und Vertraulichkeit

 

IT-Groening ist unbefristet und über das Ende dieses Vertrages hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und einschlägige Geheimnisschutzregeln, denen der Auftraggeber unterliegt (z.B. § 203 StGB), zu beachten. Der Auftraggeber ist verpflichtet,  IT-Groening bei Auftragserteilung auf ggf. bestehende besondere Geheimnisschutzregeln hinzuweisen. 

IT-Groening verpflichtet sich, seine Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese ihre Tätigkeit bei IT-Groening aufnehmen. 

IT-Groening wird die Einhaltung der in dieser Ziffer genannten Maßnahmen in geeigneter Weise dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

 

§ 5 Preise und Zahlung

 

5.1.

Die Preise der jeweiligen Produkte sind Festpreise, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes

geregelt.

IT-Groening ist berechtigt, die Preise jährlich anzupassen. Die Preiserhöhung bedarf der

Zustimmung des Kunden.

IT-Groening ist berechtigt, im Falle einer Änderung der Umsatzsteuer die Entgelte für

Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes

anzupassen.

 

5.2.

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab

Rechnungsdatum bezahlt.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist IT-Groening berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 %

jährlich zu berechnen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Dem Kunden ist dagegen der

Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Der

gesetzliche Verzugszinssatz ist in jedem Fall der Mindestzinssatz. Die Geltendmachung weiterer

Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt IT-Groening vorbehalten.

 

5.3.

IT-Groening ist nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn sich der Kunde

sich mit einem Betrag in Höhe von mindesten einem monatlichen Grundentgelt seit mindestens

1 Monat in Verzug befindet.

 

5.4.

Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht nicht.

 

5.5.

IT-Groening ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die

Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

 

5.6.

Gegen Forderungen des IT-Groening kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 6 Haftung

 

6.1.

IT-Groening haftet für Schäden nur dann, wenn IT-Groening oder einer seiner Erfüllungsgehilfen

eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat

oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

Erfolgt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,

ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden, die nicht in der Verletzung einer

wesentlichen Vertragspflicht bestehen, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder

entgangener Gewinn ausgeschlossen.

 

6.2.

Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund

zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

 

6.3.

Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die Haftung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

 

§ 7 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, IT-Groening im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen

Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden

oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.

 

§ 8 Pflichten des Kunden

 

8.1.

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er

verpflichtet sich, IT-Groening jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu

unterrichten.

 

8.2.

Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des IT-Groening überträgt, tagesaktuelle

Sicherungskopien zu erstellen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden, um bei

einem Systemausfall die schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten zu

gewährleisten.

Bei einem Datenverlust wird der Kunde die betreffenden Daten erneut unentgeltlich auf die

Server hochladen und die Konfigurationen wiederherstellen.

Sofern nicht abweichend vereinbart, ist IT-Groening nicht zur Sicherung der Kundendaten

verpflichtet. Ist Gegenstand des Vertrages auch die Datensicherung, so ist der Kunde

verpflichtet, die von IT-Groening gesicherten Daten in regelmäßigen Abständen auf

Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Kontrolle Fehler entdecken, so sind

diese unverzüglich IT-Groening zu melden.

 

8.3.

Der Kunde verpflichtet sich, von IT-Groening erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern und

streng geheim zu halten. IT-Groening ist unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon

Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

 

8.4.

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Gestaltung seiner Internetpräsenz keine Techniken

zu verwenden, die zu einer übermäßigen Inanspruchnahme der Einrichtungen des IT-Groening

führen.

IT-Groening ist berechtigt, Internet – Präsenzen mit diesen Techniken zu deaktivieren, bis der

Kunde die Verwendung der Techniken eingestellt hat, es sei denn es handelt sich um Server,

die dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind.

 

8.5.

Beim Betrieb eines Servers muss der Kunde darauf achten, dass die Sicherheit, Integrität und

Verfügbarkeit der Netze sowie andere Server, Software, Daten Dritter oder des IT-Groening

gewährleistet wird.

Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde alleiniger Inhaber der Administratorenrechte ist.

Liegt ein Verstoß gegen Satz 1 vor oder ist IT-Groening aufgrund objektiver Umstände vom

Vorliegen eines Verstoßes überzeugt, so ist IT-Groening berechtigt, den Server zu sperren.

 

§ 9 Gewährleistung

 

9.1.

Mängel sind IT-Groening unverzüglich anzuzeigen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde

ist verpflichtet, IT-Groening bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere die Daten

gemäß 8.2. zu sichern.

 

9.2.

IT-Groening übernimmt keine Garantie dafür, dass die bereit gestellte oder installierte

Hard – und Software fehlerfrei und vor jedwedem Zugriff und Manipulationen durch Dritte

geschützt ist.

IT-Groening übernimmt die Gewähr dafür, dass die Hard – und Software zum Übergabezeitpunkt

unter üblichen Betriebsbedingungen und Instandhaltung im Wesentlichen nach der

Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

IT-Groening garantiert nicht, dass die Hard – und Software, die beim Kunden eingesetzt wurde,

den Anforderungen des Kunden genügt und frei von Malware ist.

 

Lieferung von Waren

 

§ 10 Vertragabsschluss


10.1.
Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internetshop stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

10.2.
Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

 

10.3.
Grundsätzlich werden Bestellungen nicht telefonisch, sondern nur in schriftlicher Form per Telefax oder E-Mail oder über den Online-Shop entgegengenommen. Sofern Sie über den Online-Shop bestellen, werden Ihre Bestelldaten automatisch an uns übermittelt. Eine Bestellung geben Sie ab, indem Sie Waren aus unserem Sortiment in den „virtuellen Warenkorb“ legen und mit diesem an die „virtuelle Kasse“ gehen. Über den Button „Bestellung abschicken“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Vor Abschicken der Bestellung haben Sie nochmals die Gelegenheit, sämtliche Bestelldaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung miteinbezogen haben.

 

10.4.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung nach dem Absenden der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. 

10.5.
Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

 

10.6.
Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

 

10.7.
Falls die IT-Groening ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von der IT-Groening seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die IT-Groening dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn IT-Groening mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird die IT-Groening  den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 11 Preis und Zahlung

 

11.1.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Installation, Schulung und sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht in der Warenbeschreibung ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet.

 

11.2.
Der Kunde kann den Preis per Überweisung, Bar-Zahlung, Paypal bezahlen.
Bei diesen Zahlungsarten gilt Vorkasse. Erst nach Eingang der Zahlung oder Zahlungsbestätigung wird die Ware an den Kunden verschickt.

 

11.3.
Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

 

11.4.

Bei Zahlungen über Paypal und bei Zahlungen über Sofortüberweisung.de oder per Kreditkarte werden aufgrund der anfallenden Transaktionsgebühren 2,5% auf den Bestellwert aufgeschlagen.

 

11.5.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Skontoabzüge zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei uns eingegangen ist, d.h. bei Überweisung/Lastschrift bei der Buchung auf unserem Konto.

 

11.6.

Bei Überweisungen aus dem EU-Ausland trägt der Kunde alle zusätzlich anfallenden Bankgebühren. Er stellt sicher, dass uns der volle Kaufpreis inkl. der vorher vereinbarten Versandkosten gutgeschrieben wird.

 

11.7.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Rechnung der Gesamtbetrag gezahlt wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Rechnung gilt gegenüber Kaufleuten 3 Tage nach dem Ausstelldatum als zugestellt, wenn der Empfänger nicht konkrete Anhaltspunkte nachweist, dass die Rechnung nicht oder später zugegangen ist.
 
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

11.8.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der IT-Groening unbestritten sind.

 

§ 12  Lieferbedingungen

 

12.1.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nicht zuvor eine andere Vereinbarung getroffen wurde wonach die Ware vom Kunden direkt bei uns abgeholt wird.
 

12.2.
Die Lieferung erfolgt durch das von uns beauftragte Versand- bzw. Speditionsunternehmen.
Der Kunde erhält auf Nachfrage die entsprechende Information über die Höhe der jeweiligen Versandkosten vor Vertragsschluss. 

12.3.
Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Bei Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden.

 

12.4.
Verzögert sich die Lieferung durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen, aufgrund von höherer Gewalt, Rohstoffverknappung, Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen oder sonstigen Ereignissen, welche die IT-Groening nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwaig vereinbarte Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang.
 
Das gilt auch dann, wenn die Lieferfrist bzw. der Liefertermin verbindlich vereinbart worden ist. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Ist die Lieferung durch die IT-Groening aus einem der hier aufgezählten Gründe unmöglich oder nicht mehr zumutbar, so ist die IT-Groening berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

12.5.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht, wenn nicht unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als typischerweise vorhersehbaren Schaden erkennen wir die Mehrkosten durch Miete eines vergleichbaren Ersatzgerätes oder durch Ersatzbeschaffung an, wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind und notwendig waren, um erheblichen Schaden abzuwenden. Ersatzweise, wenn ein Ersatzgerät nicht beschafft wurde, erkennen wir bis zu dieser Höhe tatsächliche Einbußen in Ihrem Betrieb oder Haushalt an. Voraussetzung ist jedoch immer, dass wir vorab Gelegenheit erhielten, ein Ersatzgerät von unserer Seite aus zu stellen, es sei denn, dies wäre von vornherein unmöglich oder unzumutbar gewesen.

 

12.6.
Nehmen Sie die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn dem Grunde nach eine Schadensersatzpflicht besteht. Das beiderseitige Recht, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen, sowie das Recht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, bleiben hiervon unberührt.

 

§ 13 Gefahrübergang

 

13.1.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache geht bei Lieferung an Verbraucher mit Übergabe der Ware an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über.

 

13.2

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt

 

14.1.

Gegenüber Verbrauchern behält sich die IT-Groening das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

 

14.2.
Gegenüber Unternehmern behält sich die IT-Groening das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständige Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

 

14.3.
Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen.

 

14.4.
Die IT-Groening ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus diesen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

14.5..
Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt an die IT-Groening bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. IT-Groening nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die IT-Groening behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

14.6.
Die IT-Groening bleibt selbst bei Be- bzw. Verarbeitung der Kaufsache Eigentümer und erwirbt ggf. das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit.
 

 

§ 15 Rücksendekosten

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 8 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

 

Beratung, Schulung und Einweisung

 

 

§ 16  Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

 

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Die IT-Groening informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

Ansprüche gegen IT-Groening wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von IT-Groening nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die IT-Groening hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei IT-Groening zustande.

Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

 

Reparatur- und Wartungsleistungen

 

§ 17  Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von IT-Groening sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von IT-Groening nicht zu vertreten ist. IT-Groening kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

 

·        der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;

·        ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

·        der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;

·        der Auftrag storniert wurde und IT-Groening bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;

·        die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. „

 

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IT-Groening zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet IT-Groening, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von IT-Groening beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt IT-Groening keine Haftung.

 

§ 18 Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

 

18.1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bedingungen des

Einheitlichen UN – Kaufrechts (CISG).

 

18.2.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem

Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,

öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe.

 

18.3.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt folgendes: Sollte eine Bestimmung des Vertrages

unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Die unwirksame Regelung ist durch eine den Interessen der Parteien und dem wirtschaftlichen

Zweck entsprechende Regelung zu ersetzen.

 

 

 

Karlsruhe, 28.03.2025

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