AGB

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Dominik Gröning
Otto-Bartning-Str. 1a
76187 Karlsruhe

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang  mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der  jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.  Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

AGB

§ 1 Geltungsbereich

1.1.
Dominik Gröning „IT-Groening“, Otto-Bartning-Strasse 1A, 76187 Karlsruhe, erbringt seine
Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos
erbringen.

1.3.
IT-Groening kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte
übertragen. Dem Kunden steht für diesen Fall das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


§ 2 Leistungspflichten

2.1.
Die Leistungspflichten des IT-Groening ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des
jeweiligen Produkts.

2.2.
IT-Groening ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt
anzupassen und / oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die
Anpassung erforderlich ist, um Missbrauch zu verhindern, oder IT-Groening aufgrund
gesetzlicher Regelungen zur Anpassung der Leistung verpflichtet ist.

2.3.
IT-Groening leistet keine kostenlosen Supportleistungen, es sei denn diese sind vertraglich
vereinbart.

2.4.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die zugewiesene IP – Adresse für die Dauer der
Vertragslaufzeit unverändert bleibt.


§ 3 Domainregistrierung, E-Mail – Dienste

3.1.
Lässt der Kunde über IT-Groening eine Domain registrieren, so kommt der Vertrag unmittelbar
zwischen der Vergabestelle und dem Kunden zustande. IT-Groening ist lediglich im Rahmen
eines Geschäftsbesorgungsvertrages für den Kunden tätig.

3.2.
IT-Groening übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
bestand haben.
3.3.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung seiner Domains
sowie Änderungen von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestelle nach Kräften
mitzuwirken.

3.4.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt und
nicht gegen geltendes Recht verstößt.

3.5.
Der Kunde darf durch seine Internet – Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen, wie z.B. unbefugtes
Eindringen in fremde Rechnersysteme, Behinderung von fremden Rechnersystemen durch
Versenden oder Weiterleiten von Datenströmen oder E-Mails, Suche nach offenen Zugängen zu
Rechnersystemen, Fälschen von IP – Adressen, Mail – und Newsheadern sowie die Verbreitung
von Malware.
Der Kunde darf seine Internet – Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde
durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die
guten Sitten und / oder Rechte Dritter verstößt.

3.6.
IT-Groening ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus 3.4. – 3.5. seine
Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des
Kunden zu sperren. Ein Verstoß ist gegeben, wenn von Dritten glaubhaft gemacht wird, dass
Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen oder wenn IT-Groening aufgrund objektiver
Umstände von einem möglichen Rechtsverstoß überzeugt ist.

3.7.
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit IT-Groening hat grundsätzlich keine Auswirkungen
auf das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle. Bei einer Verwaltung der Domains durch
ITGroening
ist die Kündigung des Vertrages mit der Vergabestelle an IT-Groening zu richten,
welcher sie dann an die Vergabestelle weiterleitet. Soll die Kündigung des Vertragsverhältnisses
mit IT-Groening auch den Vertrag mit der Vergabestelle erfassen, so ist eine ausdrückliche
schriftliche Erklärung des Kunden erforderlich, dass die Domain mitgekündigt werden soll. Ist
der Kunde nicht Domaininhaber, so ist der Kündigung die schriftliche Einwilligung des
Domaininhabers beizufügen.

3.8.
Die Frist zur Erteilung von Kündigungsaufträgen der Domains an IT-Groening beträgt 6 Wochen
zum Ende der Laufzeit des Vergabevertragsverhältnisses. Verfristet eingegangene
Kündigungserklärungen werden von IT-Groening an die Vergabestelle weitregeleitet. Bei
verspäteten Kündigungserklärungen verlängert sich jedoch die Laufzeit des Vertrages mit der
Vergabestelle und die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen.

3.9.
Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit IT-Groening ohne ausdrückliche
Erklärung über das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle, bleibt die Vergütungspflicht für die
Domains bestehen. IT-Groening ist berechtigt, die Domains in die Verwaltung der vergabestelle
zu geben, sofern sich der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zur
weiteren Verwaltung der Domains äußert. Dies gilt auch für eine Kündigung durch IT-Groening.

3.10.
Sollten die Domains zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages mit IT-Groening über die
Verwaltung der Domains nicht in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt worden sein,
so ist IT-Groening berechtigt, die Domains zur Verwaltung an die Vergabestelle zu überführen.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den Auftrag zur Überführung der Domain an einen
neuen Provider gestellt hat, dieser jedoch nicht rechtzeitig umgesetzt wurde.

3.11.
Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail – Postfächer in regelmäßigen Abständen abzurufen.
ITGroening
behält sich vor, eingegangene E-Mails zu löschen, sofern sie nicht binnen 3 Monaten
nach Eingang abgerufen worden sind. IT-Groening ist berechtigt, eingehende E-Mails an den
Absender zurückzusenden, sofern die Kapazitätsgrenzen des jeweiligen Tarifs überschritten
worden sind. IT-Groening ist berechtigt, an den Kunden adressierte E-Mails abzulehnen, wenn
aufgrund objektiver umstände die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine E-Mail schädliche
Software enthält, die Absenderdaten falsch oder verschleiert sind oder die E-Mail
unaufgeforderte oder verschleierte Werbung enthält.

3.12.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers
keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn diese Emails mit gleichem Inhalt massenhaft versendet werden.
IT-Groening ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren.


§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

4.1.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens IT-Groening
oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

4.2.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist der
Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestvertragslaufzeit
geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit,
höchstens aber um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
IT-Groening ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr erst nach einem Monat
berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt
auch, wenn sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
IT-Groening ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr berechtigt, den Vertrag
mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist
von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

4.3.
IT-Groening ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages
freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der
Registrierung.

4.4.
Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt
für IT-Groening insbesondere dann vor,
– wenn der Kunde sich mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei
monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
– schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung
innerhalb einer angemessenen Frist nicht Abhilfe schafft,
– schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus 3.3 verstößt.

4.5.
Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Preise und Zahlung

5.1.
Die Preise der jeweiligen Produkte sind Festpreise, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes
geregelt.
IT-Groening ist berechtigt, die Preise jährlich anzupassen. Die Preiserhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden.
IT-Groening ist berechtigt, im Falle einer Änderung der Umsatzsteuer die Entgelte für
Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes
anzupassen.

5.2.
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum bezahlt.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist IT-Groening berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 %
jährlich zu berechnen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Dem Kunden ist dagegen der
Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Der
gesetzliche Verzugszinssatz ist in jedem Fall der Mindestzinssatz. Die Geltendmachung weiterer
Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt IT-Groening vorbehalten.

5.3.
IT-Groening ist nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn sich der Kunde
sich mit einem Betrag in Höhe von mindesten einem monatlichen Grundentgelt seit mindestens
1 Monat in Verzug befindet.

5.4.
Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht nicht.

5.5.
IT-Groening ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die
Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

5.6.
Gegen Forderungen des IT-Groening kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 6 Haftung

6.1.
IT-Groening haftet für Schäden nur dann, wenn IT-Groening oder einer seiner Erfüllungsgehilfen
eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat
oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
Erfolgt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden, die nicht in der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht bestehen, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder
entgangener Gewinn ausgeschlossen.

6.2.
Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6.3.
Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die Haftung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 7 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, IT-Groening im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden
oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.

§ 8 Pflichten des Kunden

8.1.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er
verpflichtet sich, IT-Groening jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu
unterrichten.

8.2.
Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des IT-Groening überträgt, tagesaktuelle
Sicherungskopien zu erstellen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden, um bei
einem Systemausfall die schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten zu
gewährleisten.
Bei einem Datenverlust wird der Kunde die betreffenden Daten erneut unentgeltlich auf die
Server hochladen und die Konfigurationen wiederherstellen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, ist IT-Groening nicht zur Sicherung der Kundendaten
verpflichtet. Ist Gegenstand des Vertrages auch die Datensicherung, so ist der Kunde
verpflichtet, die von IT-Groening gesicherten Daten in regelmäßigen Abständen auf
Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Kontrolle Fehler entdecken, so sind
diese unverzüglich IT-Groening zu melden.

8.3.
Der Kunde verpflichtet sich, von IT-Groening erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern und
streng geheim zu halten. IT-Groening ist unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

8.4.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Gestaltung seiner Internetpräsenz keine Techniken
zu verwenden, die zu einer übermäßigen Inanspruchnahme der Einrichtungen des IT-Groening
führen.
IT-Groening ist berechtigt, Internet – Präsenzen mit diesen Techniken zu deaktivieren, bis der
Kunde die Verwendung der Techniken eingestellt hat, es sei denn es handelt sich um Server,
die dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind.

8.5.
Beim Betrieb eines Servers muss der Kunde darauf achten, dass die Sicherheit, Integrität und
Verfügbarkeit der Netze sowie andere Server, Software, Daten Dritter oder des IT-Groening
gewährleistet wird.
Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde alleiniger Inhaber der Administratorenrechte ist.
Liegt ein Verstoß gegen Satz 1 vor oder ist IT-Groening aufgrund objektiver Umstände vom
Vorliegen eines Verstoßes überzeugt, so ist IT-Groening berechtigt, den Server zu sperren.

§ 9 Gewährleistung

9.1.
Mängel sind IT-Groening unverzüglich anzuzeigen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde
ist verpflichtet, IT-Groening bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere die Daten
gemäß 8.2. zu sichern.

9.2.
IT-Groening übernimmt keine Garantie dafür, dass die bereit gestellte oder installierte
Hard – und Software fehlerfrei und vor jedwedem Zugriff und Manipulationen durch Dritte
geschützt ist.
IT-Groening übernimmt die Gewähr dafür, dass die Hard – und Software zum Übergabezeitpunkt
unter üblichen Betriebsbedingungen und Instandhaltung im Wesentlichen nach der
Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
IT-Groening garantiert nicht, dass die Hard – und Software, die beim Kunden eingesetzt wurde,
den Anforderungen des Kunden genügt und frei von Malware ist.


Lieferung von Waren

§ 10 Vertragabsschluss

10.1.
Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von
Waren im Internetshop stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

10.2.
Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages.

10.3.
Grundsätzlich werden Bestellungen nicht telefonisch, sondern nur in schriftlicher Form per Telefax
oder E-Mail oder über den Online-Shop entgegengenommen. Sofern Sie über den Online-Shop
bestellen, werden Ihre Bestelldaten automatisch an uns übermittelt. Eine Bestellung geben Sie ab,
indem Sie Waren aus unserem Sortiment in den „virtuellen Warenkorb“ legen und mit diesem an die
„virtuelle Kasse“ gehen. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche
Bestellung ab. Vor Abschicken der Bestellung haben Sie nochmals die Gelegenheit, sämtliche
Bestelldaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben
und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese
Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung miteinbezogen haben.

10.4.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen
unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben
Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des
Eingangs der Bestellung nach dem Absenden der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch
Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.

10.5.
Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer
Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung
berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden
Ihnen unverzüglich erstattet.

10.6.
Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden –
abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

10.7.
Falls die IT-Groening ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage
ist, weil der Lieferant von der IT-Groening seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die ITGroening
dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht
jedoch nur dann, wenn IT-Groening mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes
Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen
hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen
Fall wird die IT-Groening den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware
nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich
zurückerstattet.


§ 11 Preis und Zahlung

11.1.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, Installation, Schulung und sonstigen
Nebenleistungen, soweit nicht in der Warenbeschreibung ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet.

11.2.
Der Kunde kann den Preis per Überweisung, Bar-Zahlung, Paypal bezahlen.
Bei diesen Zahlungsarten gilt Vorkasse. Erst nach Eingang der Zahlung oder Zahlungsbestätigung
wird die Ware an den Kunden verschickt.

11.3.
Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

11.4.
Bei Zahlungen über Paypal und bei Zahlungen über Sofortüberweisung.de oder per Kreditkarte
werden aufgrund der anfallenden Transaktionsgebühren 2,5% auf den Bestellwert aufgeschlagen.

11.5.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Skontoabzüge zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei uns eingegangen ist, d.h. bei
Überweisung/Lastschrift bei der Buchung auf unserem Konto.

11.6.
Bei Überweisungen aus dem EU-Ausland trägt der Kunde alle zusätzlich anfallenden Bankgebühren.
Er stellt sicher, dass uns der volle Kaufpreis inkl. der vorher vereinbarten Versandkosten
gutgeschrieben wird.

11.7.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der
Rechnung der Gesamtbetrag gezahlt wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Die Rechnung gilt gegenüber Kaufleuten 3 Tage nach dem Ausstelldatum als
zugestellt, wenn der Empfänger nicht konkrete Anhaltspunkte nachweist, dass die Rechnung nicht
oder später zugegangen ist.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von
8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns
vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

11.8.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der IT-Groening unbestritten sind.


§ 12 Lieferbedingungen

12.1.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nicht zuvor eine andere
Vereinbarung getroffen wurde wonach die Ware vom Kunden direkt bei uns abgeholt wird.

12.2.
Die Lieferung erfolgt durch das von uns beauftragte Versand- bzw. Speditionsunternehmen.
Der Kunde erhält auf Nachfrage die entsprechende Information über die Höhe der jeweiligen
Versandkosten vor Vertragsschluss.

12.3.
Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Bei
Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden.

12.4.
Verzögert sich die Lieferung durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen, aufgrund von höherer
Gewalt, Rohstoffverknappung, Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen
oder sonstigen Ereignissen, welche die IT-Groening nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine
etwaig vereinbarte Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang.
Das gilt auch dann, wenn die Lieferfrist bzw. der Liefertermin verbindlich vereinbart worden ist.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitteilen. Ist die Lieferung durch die IT-Groening aus einem der hier aufgezählten Gründe unmöglich
oder nicht mehr zumutbar, so ist die IT-Groening berechtigt, vom Vertrage ganz oder teilweise
zurückzutreten.

12.5.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht, wenn nicht
unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Ursache war, auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als typischerweise vorhersehbaren Schaden erkennen wir die
Mehrkosten durch Miete eines vergleichbaren Ersatzgerätes oder durch Ersatzbeschaffung an, wenn
die Kosten tatsächlich entstanden sind und notwendig waren, um erheblichen Schaden abzuwenden.
Ersatzweise, wenn ein Ersatzgerät nicht beschafft wurde, erkennen wir bis zu dieser Höhe
tatsächliche Einbußen in Ihrem Betrieb oder Haushalt an. Voraussetzung ist jedoch immer, dass wir
vorab Gelegenheit erhielten, ein Ersatzgerät von unserer Seite aus zu stellen, es sei denn, dies wäre
von vornherein unmöglich oder unzumutbar gewesen.

12.6.
Nehmen Sie die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, 10% des Kaufpreises als
pauschalisierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn dem Grunde nach eine
Schadensersatzpflicht besteht. Das beiderseitige Recht, einen höheren oder niedrigeren Schaden
nachzuweisen, sowie das Recht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, bleiben hiervon
unberührt.

§ 13 Gefahrübergang

13.1.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache
geht bei Lieferung an Verbraucher mit Übergabe der Ware an den Kunden selbst oder eine
empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an eine
geeignete Transportperson über.

13.2
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.


§ 14 Eigentumsvorbehalt

14.1.
Gegenüber Verbrauchern behält sich die IT-Groening das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen
(z.B. Wechselkosten, Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

14.2.
Gegenüber Unternehmern behält sich die IT-Groening das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständige Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der
Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um
20 Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers
verpflichtet.

14.3.
Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen.

14.4.
Die IT-Groening ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus diesen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

14.5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt an die IT-Groening bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. IT-Groening nimmt die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Die IT-Groening behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

14.6.
Die IT-Groening bleibt selbst bei Be- bzw. Verarbeitung der Kaufsache Eigentümer und erwirbt ggf.
das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit.


§ 15 Rücksendekosten
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 8 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.


Beratung, Schulung und Einweisung


§ 16 Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten.
Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet.
Die IT-Groening informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum.
Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen IT-Groening wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch.
Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt.
Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von IT-Groening nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde.
Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Die IT-Groening hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren.
Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei ITGroening zustande.
Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.


Reparatur- und Wartungsleistungen


§ 17 Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt
erbracht. Für die Leistungen von IT-Groening sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten.
Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von IT-Groening nicht zu vertreten ist.
IT-Groening kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
  • der Auftrag storniert wurde und IT-Groening bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
  • die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. 

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von IT-Groening zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet IT-Groening, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ITGroening beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -Änderungen übernimmt IT-Groening keine Haftung.


§ 18 Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

18.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bedingungen des
Einheitlichen UN – Kaufrechts (CISG).

18.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe.

18.3.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt folgendes: Sollte eine Bestimmung des Vertrages
unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Regelung ist durch eine den Interessen der Parteien und dem wirtschaftlichen
Zweck entsprechende Regelung zu ersetzen.


Karlsruhe, 24.07.2013